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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10 (https://dejure.org/2011,13380)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.05.2011 - L 2 R 524/10 (https://dejure.org/2011,13380)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - L 2 R 524/10 (https://dejure.org/2011,13380)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Rente wegen Erwerbsminderung - besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen - Verlängerung des Fünfjahreszeitraumes - Haft - Verfassungsmäßigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 14 GG; § 44 SGB 6; § 43 SGB 6; § 4 SGB 6; § 241 SGB 6; § 197 SGB 6; § 2 SGB 6; § 99 SGB 6; § 58 SGB 6; § 57 SGB 6; § 1 SGB 6
    Eigentum; Erwerbsleben; Erwerbsminderung; Haft; JVA; Rente; Rentenanwartschaft; Strafgefangener; Strafvollzug; versicherungsrechtliche Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 909 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    49 Entsprechende Anwartschaften der Versicherten auf Erwerbsminderungsrenten bilden nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechtspositionen, die den Schutz der Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG genießen (vgl. BVerfG, B.v. 8. April 1987 - 1 BvR 564/84, 1 BvR 684/84, 1 BvR 877/84, 1 BvR 886/84, 1 BvR 1134/84 - E 75, 78, Juris-Rz. 60 mwN).

    Der Fortfall solcher Ansprüche ist für den dadurch Betroffenen wesentlich einschneidender als andere gesetzliche Eingriffe (BVerfG, B.v. 8. April 1987, aaO, Juris-Rz. 64).

    Anders als in den vom BVerfG in seinem Beschluss vom 8. April 1987 (aaO) beurteilten Sachverhaltsgestaltungen wird das Fortbestehend der Anwartschaft in Fällen der vorliegenden Art nicht allein von erneuten und weiteren Beitragsleistungen abhängig gemacht, die Erwerbsminderungsrentenanwartschaft wird den Betroffenen vielmehr (in der Diktion des BVerfG, aaO, Juris-Rz. 61) "total" entzogen.

    Dementsprechend müssen die Eingriffe zur Erreichung des jeweils vom Gesetzgeber angestrebten Zieles geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (BVerfG, B.v. 8. April 1987, aaO, Juris-Rz. 62 mwN).

    In Fallzusammenhängen der vorliegenden Art würde die Grenze zu einer "übermäßigen" Belastung der betroffenen Versicherten auch unter Berücksichtigung der mit der Einführung der erläuterten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen angestrebten Stabilisierung der finanziellen Grundlage der Rentenversicherung (vgl. auch dazu BVerfG, B.v. 8. April 1987, aaO, Juris-Rz. 68) überschritten, wenn (unter den genannten Voraussetzungen einer fortbestehenden Nähe zum aktiven Arbeitsleben) die Inhaftierung zum endgültigen und vollständigen Verlust von Anwartschaften auf eine Erwerbsminderungsrente führen würde, die der Betroffene bereits vor Haftbeginn durch eigene Beitragsleistungen erworben hat.

  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 37/00 R

    Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    In solchen Fallgestaltungen ist der Versicherte nach den Gesamtumständen ungeachtet der Inhaftierung in der gebotenen Gesamtbetrachtung noch dem aktiven Erwerbsleben mit der Folge zuzurechnen, dass während des haftbedingten Lückenzeitraumes ein hinreichender innerer Zusammenhang zum aktiven Erwerbsleben fortbesteht (vgl. zu diesen Kriterien bezüglich der tatbestandlichen Voraussetzungen sog. Überbrückungstatbestände: BSG, U.v. 1. Februar 2001 - B 13 RJ 37/00 R - SozR 3-2600 § 58 Nr. 16).

    101 Insbesondere hat das BSG aus dem "Gesamtplan" der entsprechenden Regelung gefolgert, dass einem Anrechnungszeittatbestand auch mehrere unmittelbar aufeinanderfolgende Anrechnungs- oder Ersatzzeittatbestände vorausgehen können, ohne dass dadurch die Annahme einer Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung im Sinne von § 58 Abs. 2 SGB VI aufgehoben wäre (vgl. U.v. 01. Februar 2001 - B 13 RJ 37/00 R - SozR 3-2600 § 58 Nr. 16).

    Auf dieser Basis hat das BSG verschiedene Fallgruppen von Überbrückungstatbeständen entwickelt (vgl. insbesondere U.v. 01. Februar 2001, aaO, mwN), die dem Wortlaut des § 58 SGB VI fremd sind.

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    93 Der Resozialisierungsgrundsatz verpflichtet den Staat, schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges auf die Inhaftierten im Rahmen des Möglichen zu begegnen (vgl nur BSG, aaO; BVerfG, U.v. 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - E 109, 133, 150 f; BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. April 2006 - 2 BvR 818/05 - mwN, Juris-Rz 13).

    Dies gilt umso mehr, als die Strafverhängung und -vollstreckung von der Zielrichtung her (zumindest auch) dem Schuldausgleich zu dienen haben (BVerfG, U.v. 05. Februar 2004 2 BvR 2029/01 - E 109, 133; U.v. 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 - Juris-Rz. 105).

  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    Die Verfassung weist diesbezüglich vielmehr die Ausgestaltung der Sozialordnung (vgl. Art. 20 Abs. 1 GG) und die Entscheidung über die Gewährung bestimmter Vergünstigungen dem Gesetzgeber als sozialstaatliche Aufgabe zu (BVerfG, U.v. 1. Juli 1998 - 2 BvR 441/90, 2 BvR 493/90, 2 BvR 618/92, 2 BvR 212/93, 2 BvL 17/94 - BVerfGE 98, 169, Juris-Rz. 135 f.; ihm folgend: BSG, U.v. 06. Mai 2010 - B 13 R 118/08 R - Juris-Rz. 26).

    Die Resozialisierung dient auch dem Schutz der Gemeinschaft selbst (vgl BVerfG, U.v. 1. Juli 1998, aaO, Juris-Rz 123, mwN).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VG 2/05 R

    Gewaltopferentschädigung - schwere Körperverletzung - Erblindung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    Für die Freiheitsstrafe, bei der die staatliche Gewalt die Bedingungen der individuellen Lebensführung weitgehend bestimmt, erlangt nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben das Gebot der Resozialisierung besonderes Gewicht (BSG, U.v. 29. März 2007 - B 9a VG 2/05 R - SozR 4-3800 § 2 Nr. 2).

    Damit wird dem Häftling (für den Fall der Realisierung eines entsprechenden Risikos der Erwerbsminderung innerhalb des erläuterten Zeitraums) gerade die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Sicherstellung seines Lebensunterhalts genommen (vgl. zu dem Gesichtspunkt eines Wertungswiderspruch zu den Zielen des Strafvollzuges auch BSG, U.v. 29. März 2007 aaO).

  • BSG, 26.05.1988 - 5/5b RJ 20/87

    Ausfallzeit - Zeiten einer Strafhaft - Versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    Insbesondere begründet die Verrichtung von Gefangenenarbeit innerhalb einer Haftanstalt kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (BSG, U.v. 26. Mai 1988 - 5/5b RJ 20/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 157).

    Der unter diesem Gesichtspunkt nicht näher erläuterte Hinweis des BSG im Urteil vom 26. Mai 1988 (5/5b RJ 20/87 - SozR 2200 § 1246 Nr. 157) "für die Interpretation des geltenden Rechts", wonach die Nichteinbeziehung der Strafhaftzeiten in die Ausfallzeitregelung keine einer Ausfüllung durch die Rechtsprechung zugängliche Gesetzeslücke darstelle, beinhaltet als solcher noch nicht die erforderliche inhaltliche Abklärung.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    Dies gilt umso mehr, als die Strafverhängung und -vollstreckung von der Zielrichtung her (zumindest auch) dem Schuldausgleich zu dienen haben (BVerfG, U.v. 05. Februar 2004 2 BvR 2029/01 - E 109, 133; U.v. 04. Mai 2011 - 2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 - Juris-Rz. 105).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    Ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers treten würde, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (BVerfG, B.v. 11.Januar 2005 - 2 BvR 167/02 E 112, 164 mwN,.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    Entscheidend sei vielmehr in erster Linie das Ausmaß, mit dem die (Pflicht-)Versicherten während der Dauer ihres gesamten Erwerbslebens zur Finanzierung der betroffenen gesetzlichen Sozialversicherung beigetragen hätten (BVerfG, B.v. 15. März 2000 - 1 BvL 16/96, 1 BvL 17/96, 1 BvL 18/96, 1 BvL 19/96, 1 BvL 20/96 - E 102, 68, Juris-Rz 83, bezogen auf eine Fortsetzung der während des Erwerbslebens durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmten Trennung zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten im Rentenalter).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2011 - L 2 R 524/10
    BVerfG, B.v. 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 -).
  • BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05

    Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

  • BVerfG, 20.09.2001 - 1 BvR 1423/94

    Erschwerung des Bezugs von Berufsunfähigkeitsrenten aufgrund von vor dem

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 49/76

    Erfüllung der Wartezeit für eine Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 9/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Strafgefangener - Aufnahme in

  • BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2013 - L 3 R 384/12

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtliche

    Es kann offen bleiben, ob der Senat dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 18. Mai 2011 (- L 2 R 524/10 - juris, Revision anhängig beim Bundessozialgericht) folgen würde, im Einzelfall Haftzeiten als Verlängerungstatbestand anzuerkennen.
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